Aktuelle Vollzugsmaßnahmen in Sachsen
In Sachsen werden seit 2009 keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut. Derzeit sind auch keine gentechnisch veränderten Pflanzen zum Anbau in Deutschland zugelassen. Da aber solche Pflanzen im Ausland angebaut werden, können im Saatgut gentechnisch veränderte Bestandteile nicht vollständig ausgeschlossen werden, auch wenn solche Fälle nur selten auftreten und die Verunreinigung meist sehr gering ist. Aufgrund der geltenden Nulltoleranz darf das betroffene Saatgut nicht gehandelt oder ausgesät werden. Um solche Fälle festzustellen, führen die Länder ein Saatgut-Monitoring durch.
Mais-Saatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen festgestellt und aus dem Verkehr gezogen
Im Rahmen des Saatgut-Monitorings in Sachsen wurde Ende Dezember 2023 (zählt zum Monitoring-Jahr 2024) in einer Saatgut-Partie von Mais eine Verunreinigung mit gentechnisch verändertem Mais der Linie MON88017 festgestellt (in einer von drei Teilproben). Aufgrund von zwei eingebrachten Genen (epsps und cry3Bb1) ist MON88017 resistent gegen das Herbizid Glyphosat und gegen bestimmte Schädlinge, wie den Maiswurzelbohrer. MON88017 besitzt in der EU eine Zulassung zum Import zur Verarbeitung und Nutzung als Lebens- und Futtermittel, aber nicht für den Anbau.
Das zuständige Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat die betroffene Saatgut-Firma unverzüglich über das Analyseergebnis informiert und die Firma zum Sachverhalt angehört.
Die Saatgut-Firma hat daraufhin die betroffene Saatgut-Partie sichergestellt, der Verbrennung zugeführt und dies gegenüber der Behörde nachgewiesen. Damit ist das verunreinigende Saatgut vor Aussaat aus dem Verkehr gezogen und vernichtet worden.
Weitere Informationen zu diesem Raps-Saatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen finden Sie in einer Fachmeldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):