Rechtsgrundlagen zur Gentechnologie
Gentechnikgesetz
Am 1. Juli 1990 trat in Deutschland das Gentechnikgesetz (GenTG) in Kraft. Das GenTG wurde seitdem mehrfach geändert.
Grundlegende Ziele des GenTG sind
- unter Berücksichtigung ethischer Werte der Schutz des Lebens, der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der Umwelt sowie
- von Sachgütern vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte,
- die Gewährleistung, dass Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können,
- die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik.
Das GenTG enthält insbesondere folgende Regelungen:
- Mitteilungs-, Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsvorschriften für gentechnische Arbeiten und gentechnische Anlagen
- Vorschriften für die Genehmigung von Freilandversuchen (= Freisetzungen) mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie für
- das Inverkehrbringen von Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen
- Überwachungsregelungen mit der Möglichkeit von nachträglichen Anordnungen
- Haftungsvorschriften
- Straf- und Bußgeldvorschriften sowie
- Übergangsvorschriften